Re: Baulast eintragung? Gibt es auch ein Erlass?


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Abgeschickt von Bauassessor am 15 November, 2007 um 16:16:26:

Antwort auf: Baulast eintragung? Gibt es auch ein Erlass? von Heike am 14 November, 2007 um 14:13:41:

Hallo,

ich weiß jetzt nicht, in welchem Bundesland Sie sind - jedoch ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt, welche Abstände zwischen baulichen Anlagen einzuhalten sind und was innerhalb dieser Abstände zulässig ist. So sind zum Beispiel Garagen i.d.R. in den Abstandsflächen zulässig, eine Nutzung als Aufenthaltsraum etc. jedoch nicht.

Da Sie mit der neuen gewerblichen Nutzung also neue Abstandsflächen auslösen, müssen Sie bei einer Grenzbebauung der Garage eine entsprechende Baulast (so in NRW) oder eine Grunddienstbarkeit
(meines Wissens in BW) eintragen lassen. Dies erfordert die Zustimmung des betroffenen Nachbarn, da dieser in seinen Nutzungsrechten beschränkt wird. Solange keine Baulast / Grunddienstbarkeit eingetragen worden ist, sind die baurechtlichen Voraussetzungen für Ihre Nutzung nicht erfüllt - Sie haben somit illegal eine neue Nutzung aufgenommen.

Es handelt sich bei der Garage zwar um Ihr Eigentum, jedoch besitzt Ihr Nachbar ebenso Schutzansprüche, die Sie nicht beachtet haben. Grundlage für die Einschränkung Ihrer Eigentumsrechte ist Art. 14 Abs. 2 GG - kurz: Eigentum verpflichtet.

So lange Sie sich also nicht mit Ihrem Nachbar einigen, sehe ich schwarz für Ihre Aufbesserung des Haushaltsgeldes. Ein kurzer Anruf im Bauamt hätte Ihnen diese Problem erspart.


: Hallo, wir haben kürzlichst eine kleingewerbestube aufgebaut, was vorher nur Abstellraum war und wir wollen mit unserer neuen Idee unser Haushaltsgeld verdienen, nun will das Bauamt, da die Garage (was heute Geschäft ist), nur 1 meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegt wollen Sie uns den Laden wieder dicht machen, da uns der Nachbar keine Zustimmung gibt, kann man denn einfach so etwas mit uns machen? Gibt es auch eine Art Erlass?
: Wäre dankbar für Eure Hilfe..

: Gruß

: Heike





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