Definition ,,Doppelhaus


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Abgeschickt von Hansjochen Mütel am 15 November, 2007 um 23:43:59

In dem B-Plan wird ausgewiesen:W-2-O,nur Einzel-und Doppelhäuser,ohne Wohnungsanzahlbeschränkung.
Frage:kann man auch ein Haus mit 2-Wohnungen als Doppelhaus genehmigt bekommen,das zwar eindeutig
zwei getrennte Hauseingänge hat,aber eine Wohnung Erdgeschoss und Souterrain beinhaltet,die andere Wohnung 1.Obergeschoss und Staffelgeschoss?
Gibt es Eine Definition ,,Doppelhaus",die zwingenvorschreibt,dass jede Doppelhaushälfte einen Gartenanteil haben muss?
Ist es zwingend definiert,dass ein Doppelhaus eine vertikale Trennung haben muss?
Ist es zwingend definiert,das eine jede Doppelhaushälfte einen realen Grund-und Bodenanteil haben muss?
Also:
Wer kann eine konkrete Definition eines Doppelhauses geben,unter besonderer Berücksichtigung der Frage,ob auch eine horizontale Teilung den Tatbestand eines Doppelhauses erfüllt.




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