Re: Hundezwinger


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Abgeschickt von Sepp am 17 November, 2007 um 20:50:40:

Antwort auf: Hundezwinger von Bernd B. am 15 November, 2007 um 20:56:57:

Hundezwinger mit "Auslauf" sind meiner Meinung nach zweierlei. Einmal der Zwinger selbst als Gebäude. Und der Auslauf ist wohl eine Einfriedung (und die ist z.B. im Bundesland Bayern bis zu einer Höhe von 2,00 m genehmigungsfrei).

2 Schäferhunde, das ist meiner Meinung nach gerade noch Haustierhaltung und keine Hundezucht. Also eine zulässige Nebennutzung in einem Wohngebiet.





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