Re: Definition Bauherr, bzw. Wie viele Bauherren gibt es?


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Abgeschickt von Sepp am 17 November, 2007 um 21:54:17:

Antwort auf: Definition Bauherr, bzw. Wie viele Bauherren gibt es? von Steffen Blum am 17 November, 2007 um 21:32:27:

§ 47 Abs. 3 der Brandenburgischen Bauordnung lautet:

(2) Wechseln der Bauherr oder der Objektplaner vor der Fertigstellung der baulichen Anlage, so hat dies der Bauherr der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Vielleicht wurde in diesem Fall nur vergessen, dem Bauamt mitzuteilen, dass nur noch der Ehemann Bauherr ist und die Ehefrau ihre Bauherrneigenschaft schon bei Baubeginn aufgegeben hat? Dann sollte man das baldmöglichts dem Bauamt mitteilen.



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