Isolierung Keller


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Abgeschickt von Alla Bodyh am 18 November, 2007 um 18:09:44

Hallo,
wir haben im Sept. 2006 mit dem Hausbau durch einen Unternehmer begonnen. Der Keller ist aus Betonfertigteilen erstellt und wurde durch den BU an den Stoßkannte mit Bitumenfarbe gestrichen und mit einer Noppenbahn versehen.

Gem. Werkvertrag und Baubeschreibung sollte die Ausführung gem. gültigen DIN Normen und den anerkannten Regeln der Technik. Auf Anfrage lehnte der BU die Isolierung als nicht vertraglich vereinbart ab.

Bei einer nachträglichen Freilegung des Kellers (zum Zweck Regenrohre und Abwasser anzuschliessen) haben wir eine 5 cm starke Dämmung auf eigene Kosten an den Kelleraussenwänden anbringen lassen.

Bei der Abnahme des Hauses stellte der TÜV-Gutachter fest, das gem. DIN 4102 durch den BU ein Tauwasserschutz von Kellerdecke bis 50 cm unter den Boden hätte angebracht werden müssen und führt dies als Mangel auf.

Ist bei Abschluß eines Vertrages nach gültigen DIN-Normen und anerkannten Regeln der Technik der BU für den Tauwasserschutz verantwortlich ??

Kann für die Eigenleistung eine Kostenerstattung verlangt werden ??




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