Wohnraum im Keller?


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Abgeschickt von spangenberger am 19 November, 2007 um 10:29:37

Der Verkäufer einer Immobilie gibt Kellerräume als Wohnraum an. Die Räume haben eine Höhe von 2,20m und Fenster vor denen die Erde abgeböscht wurde.
Im Bauplan sind diese Räume aber als Keller / Büro gekennzeichnet.

Meiner Meinung nach sind dies "offiziell" keine Wohnräume und sollten auch so für den Kaufpreis nicht bewertet werden. Der Verkäufer sieht dies Naturgemäss anders.

Gibt es eine rechtlich verbindliche Definition WAS in diesem Fall als Wohnraum zu definieren ist und was nicht?

Vielen Dank,
Josef Spangenberger



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