Verjährungsfrist bei grober Fahrlässigkeit


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Abgeschickt von Liebl am 19 November, 2007 um 16:29:44

Gilt die Verjährungsfrist von 4 (VOB) bzw. 5 (BGB)Jahren auch, denn der Auftragnehmer grob fahrlässig bzw. nicht nach dem Stand der Technik gearbeitet hat? Ein Schaden zeigt sich unter Umständen erst viel später.
Würde mich über eine Antwort freuen



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