Baumerhalt, Teileingentum, Umwelt-, Naturschutz


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Abgeschickt von Doris am 20 November, 2007 um 13:24:56:

Hallo!

Einmal angemommen, ein Gründstück mit einem größerem Gebäude gehört mehreren Eigentümern anteilig. Auf dem Grundstück befinden sich mehrere große, alte, aber grundsätzlich nicht umsturzgefährdete Bäume.
Eine Mehrheit von mehr als der Hälte aber weniger als drei Viertel der im Grundbuch verzeichneten Eigentümer begehrt eine Entfernung der Bäume. Die Gemeindeverwaltung verfügt nach eigener Auskunft über keine Satzung (z.B. B-Plan o. B.s.-Satzung) zum Schutze der Bäume. Verschattungskriterien oder Beeinträchtigung durch Baumwurzeln sind derzeit nicht zu berücksichtigen.

Fragen:

1. Gibt es eine Möglichkeit, wie die Minderheit der Eigentümer das Fällen untersagen kann?
2. Lohnt sich für die Minderheitüberhaupt ein Gang von das zuständige Gericht?
3. Kann z.B. die globale Klimaerwärmung ein rechtlich zulässiges Argument für den Erhalt der Bäume sein.
4. In den Bäumen nisten häufig Tauben und Dohlen, in einer Baumhöhle haben wahrscheinlich Eichhörnchen unterschlupf gesucht, hat das rechtliche Relevanz?

Vielen, vielen Dank im Voraus! :-)



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