Re: Müllentsorgung auf unserer Terasse


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Rudi am 20 November, 2007 um 14:41:31:

Antwort auf: Müllentsorgung auf unserer Terasse von Paul am 07 November, 2007 um 10:15:02:

Guten Tag,

Schadenersatz, heißt aber auch, es muss tatsächlich ein Schaden entstanden sein. Ob das in diesem Fall zutrifft, erscheint mir sehr fraglich. Ein Kaugummi düfte mit Handschuhen im Regelfall schnell zu entfernen sein und Manderinenschalen kann man wegfegen.
Außerdem muss ein Versursacher eindeutig festellbar sein. Fotos oder andere Beweise und/oder Zeugen, die gesehen haben, wer, wann, (absichtlich) welches Objekt über den Zaun geworfen hat, müssen her. Wenn es sich bei den Verursachern z.B. um kleine Kinder handelt, sind die Erfolgsaussichten einer Beschwerde/Klage ohnehin gering.
Natürlich muss auch die Verunreinigung dokumentiert werden, am besten per Sofortblild + Zeugen.

Ich persönlich sehe die Erfolgsaussichten einer Beschwerde/Klage nicht so rosig. Wenn sich so etwas wiederholt, kann man eventuell mit dem Ordnungsamt reden, vielleicht kann dieses die Nachbarn ansprechen.

Videoüberwachung ist so weit ich weiß, leider auch nur für das eigene Grundstück zulässig und nur dann, wenn auch wirklich nur das eigene Grundstück gefilmt wird.

Leider bin ich aber auch kein Fachmann in dieser Beziehung.

Viele Grüße
Rudi



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]