Re: Erklärung Vereinigungsbaulast


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Abgeschickt von Nadie am 22 November, 2007 um 10:04:39:

Antwort auf: Re: Erklärung Vereinigungsbaulast von Carsten am 21 November, 2007 um 13:10:45:

=> Im Normalfall bedeutet es nur, dass das Gebäude zufällig über irgendeine Grundstücksgrenze hinausgebaut ist, die man aus irgendwelche Gründen vorher nicht katastermäßig beseitigt hat.
Pfiffigerweise sollte man dann natürlich an beiden Grundstücken Eigentum erwerben.

Bis vor einiger Zeit haben Bauaufsichtsbehörden diese Form der Baulast aber auch darüber hinaus und entgegen ihrem zweck auch genutzt, um sonstige Baurechtsverstöße zwischen zwei eigentlich benachbarten Grundstücken zu heilen. Man ging davon aus, dass man diese beiden grundstücke dann wie ein einheitliches behandeln darf.
Für die (beiden) Eigentümer hat das zur Folge, dass sie sich Rechtsverstöße untereinander nur mit Einschränkungen vorwerfen können.
Als Neuerwerber würde ich das genau prüfen lassen - in der Regel kann man dann davon ausgehen, dass Rechtsverstösse vorliegen (Abstandflächen nit eingehalten, unerlaubte Fenster, Wandqualitäten nicht gem. BauO u.ä.). Das ist nicht unbedingt gefährlich, das darin liegende Konfliktpotential sollte sich aber m.E. angemessen im Kaufpreis widerspiegeln.



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