Re: Akteneinsicht


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Abgeschickt von Nadie am 23 November, 2007 um 09:25:25:

Antwort auf: Akteneinsicht von Peter Klein am 22 November, 2007 um 19:55:03:

Es gibt in der Tat keine gesetzliche Verpflichtung zur dauernden Aufbewahrung von Bauakten - das ist Sache des Eigentümers.
Für gerade erst abgeschlossene Verwaltungsvorgänge gilt das natürlich nicht.



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