Gartenhaus auf Grenzbebauung / Nachbarschaftsrecht


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Abgeschickt von Michael am 26 November, 2007 um 18:24:25

Ein Nachbar hat Fakten geschaffen und unangekündigt ein pavillionartiges, achteckiges Gartenhaus in seinem Garten in unmittelbarer Grenznähe errichtet.

Das an sich hübsche, nahezu rund gebaute und verglast Gartenhaus erhebt in seiner Spitze in ca. 2,5 - 3 m Höhe und ist in einem Abstand zur Gartengrenze von ca. 20 cm errichtet worden. Durchmesser ca. 4 m.

Durch die Höhe, die "nahe" Grenzbebauung und durch die Lage der Gärten zueinander in deren Ausrichtung zur Sonne ergibt es sich, dass das Gartenhaus seinen Schatten auf die Frühstücksterrasse und den Garten des anderen Nachbarn wirft.

Eine Hecke zwischen den Gärten existiert derzeit nicht.

Welche Pflichten hat man, wenn man ein Gartenhaus in o.g. Ausführung und Lage bauen möchte?

Welche Rechte hat der betroffene Nachbar, an dessen Grundstück ein solches Gartenhaus gebaut wird und wie sollte er sich verhalten?




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