Kein roter Punkt, obwohl Bearbeitungsfrist abgelaufen


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Abgeschickt von Hartmut Heering am 26 November, 2007 um 21:13:41

Man hat mir mitgeteilt, dass mein Bauantrag bearbeitungsfähig ist. In dem Schreiben stand auch das Ende der Bearbeitungsfrist.
Zwei Wochen nach Ende der Bearbeitungsfrist bekomme ich auf telefonische Nachfrage bei einem nun neuen Sachbearbeiter die telefonische Mitteilung, dass die schriftliche Zustimmung der Nachbarn absolut notwendig ist. Die Nachbarn, von denen nun die Zustimmung verlangt wird, bekamen jedoch vom Baurechtsamt die normale Anliegerbenachrichtigung. Bin ich wirklich solchen unterschiedlichen Interpretationen ausgeliefert? Bedeutet nicht Ablauf der Fristen automatisch ein Rater Punk?
Für Hilfe bin ich dankbar.



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