Re: Kein roter Punkt, obwohl Bearbeitungsfrist abgelaufen


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Abgeschickt von Nadie am 27 November, 2007 um 10:02:21:

Antwort auf: Kein roter Punkt, obwohl Bearbeitungsfrist abgelaufen von Hartmut Heering am 26 November, 2007 um 21:13:41:

Bundesland?
Genehmigungsfiktionen nach Fristablauf sind extrem selten. Meist muß der Bauherr selbst dafür sorgen, dass sein Bauantrag vollständig dem geltenden Baurecht entspricht und dazu gehört natürlich auch die Einhaltung aller Vorschriften, die einen Nachbarn schützen.
Da liegen gern auch mal Architektenfehler vor, die man Ihnen als Bauherrn dann natürlich nicht auf die Nase bindet (für die Behörde ist das uninteressant, zumal sie lieber mit Architekten als mit Laien-Bauherrn zusammenarbeitet und der Architekt wird Ihnen natürlich erst recht nicht erzählen, dass er einen Fehler gemacht hat, dessentwegen er Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig geworden ist.



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