Re: Yvonne


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Abgeschickt von Andreas Stockmann am 08 Juni, 2004 um 15:09:29:

Antwort auf: Yvonne von Falscher Verblender und falsche Fuge am 01 Juni, 2004 um 19:47:26:

Wenn Sie zweifelsfrei beweisen können, dass sie Recht haben, dann verhandeln Sie hart mit dem Unternehmer. Es könnte Sie ein Mitverschulden treffen. Mehr als 10 % da rauszuholen wird wohl schwierig. Kenne mich da aber nicht aus. Im Zweifel könnte ein Gerichtsgutachter den Minderwert bestimmen. Was würde es denn Kosten die Fugen nachzufärben?


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