Re: Kein roter Punkt, obwohl Bearbeitungsfrist abgelaufen


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Abgeschickt von Hartmut Heering am 27 November, 2007 um 22:30:53

Antwort auf: Re: Kein roter Punkt, obwohl Bearbeitungsfrist abgelaufen von Nadie am 27 November, 2007 um 10:02:21:

: Bundesland? BaWü
: Genehmigungsfiktionen nach Fristablauf sind extrem selten. Meist muß der Bauherr selbst dafür sorgen, dass sein Bauantrag vollständig dem geltenden Baurecht entspricht und dazu gehört natürlich auch die Einhaltung aller Vorschriften, die einen Nachbarn schützen.
: Da liegen gern auch mal Architektenfehler vor, die man Ihnen als Bauherrn dann natürlich nicht auf die Nase bindet (für die Behörde ist das uninteressant, zumal sie lieber mit Architekten als mit Laien-Bauherrn zusammenarbeitet und der Architekt wird Ihnen natürlich erst recht nicht erzählen, dass er einen Fehler gemacht hat, dessentwegen er Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig geworden ist.

Die Antwort verstehe ich nicht ganz. Mein Problem ist, dass der eine Sachbearbeiter die Anliegerbenachrichtigungen an den Nachbarn erschickt und nun ein neuer Sachbearbeiter nach Ablauf der Bearbeitungsfrist von dem gleichen Nachbarn nun eine schriftliche Zustimmung verlangt.




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