Re: Gartenhaus Baugenehmigung?


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Abgeschickt von K.D. am 28 November, 2007 um 07:22:18

Antwort auf: Gartenhaus Baugenehmigung? von Holger D. am 26 November, 2007 um 21:15:06:

: Auf dem eigenen Grundstück, in der hinteren Bebauung soll ein Gartenhaus mit Giebeldach und Bodenplatte mit Freisitz entstehen.Meine Vorstellung der Gartenhausgröße ca.BxHxT 3mx4x4,.Brauche ich eine Baugenehmigung, kann ich zum Grenzzaun/Nachbar einen Abstand 1,50m einhalten, wie groß darf meine "Sommerresidenz" für Grill, TV und warme Abende sein? In der Bauordnung für Sachsen Anhalt steht genehmigungsfrei, wenn der umbaute Raum (:-( eine bestimmte Größe nicht überschreitet??

: Ich hoffe das meine Formulierungen etwas wiedergeben...
: und bedanke mich im vorraus für jede Antwort die mich ein bißchen weiterbringt.

: Mfg

: Holger D.

Antwort:
Bitte die BauO LSA 2005 beachten. Danach richtet sich die Baugenehmigungsfreiheit jetzt nach qm Grundfläche: Siehe § 60 Abs. 1 Nr. 1a 10 qm für eingeschossige Gebäude (unabhängig von der jeweiliegn Nutzung). Abstand zur Grundstücksgrenze richtet sich nach § 6 8) Nr. 1 BauO LSA: Garagen und Gebäude OHNE Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3m mittlerer Wandhöhe und 9 m Gesamtlänge je Grenze insgesamt jedoch nicht mehr als 15 m Länge pro Grundstück. Zu beachten auch § 29 (2) BauOLSA Erfordernis von Brandwänden - nicht erforderlich bei Gebäuden OHNE Aufenthaltsräume und Feuerstätten unter 50 m³.

Ganz genau ist die Grenze zu ziehen zwischen Aufenthaltsraum und Nicht-Aufenthaltsraum.
Also keine Feuerstätten, Toiletten, Schlaf-, Wohn-Spielräume unterbringen oder eine Einbauküche reinzaubern.
Also alles das vermeiden, was auf eine Wochenend- Ferien- oder sonstige Wohnnutzung hindeutet. Dann sind die Grenzabstände anders zu betrachten.



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