Re: Statik


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Abgeschickt von K.D. am 28 November, 2007 um 07:36:27

Antwort auf: Statik von Karina am 27 November, 2007 um 14:43:39:

: Hallo,

: ich habe eine Frage. Wir sind jetzt in unser Haus (Bauträgermaßnahme) eingezogen und haben die Statikunterlagen angefordert. Unser Bauträger sagte uns, dass diese im Rahmen einer Bauträgermaßnahme nicht ausgehändigt werden. Ist das richtig?


Antwort:
Wenn Sie nunmehr Eigentümer des Hauses sind, sollten Sie auf die Übergabe der vollständigen Bauunterlagen - Bauantrag/Bauanzeige mit dazugehörigen Anträgen, Beschreibungen, Bauzeichnungen, Berechnungen für Standsicherheit, Wärmeschutz-/Energiesparnachweis usw. bestehen.

Vielleicht kommen Sie oder Ihre Rechtsnachfolger später mal in die Verlegenheit, nachweisen zu müssen, ob und wie Ihr Häuschen genehmigt worden
ist oder sie brauchen die Pläne für Umbauarbeiten.

In Sachsen-Anhalt ist zum Beispiel in § 20 der Bauvorlagenverordnung geregelt, das der Bauherr oder Rechtsnachfolger die Bauvorlagen bis zum Abbruch des Gebäudes aufbewahren soll und der Bauherr oder Rechtsnachfolger die Bauvorlagen bei rechtskräftiger Veräußerung an den jeweiligen Rechtsnachfolger weitergeben soll.

Alternativ könnten Sie vielleicht bei der Baubehörde eine kostenpflichtige Kopie erhalten.




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