Muss Pfuschfirma akzeptiert werden?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von begonie am 28 November, 2007 um 18:54:07

Hallo,
wir haben nach der Hausabnahme Mängel beim Trockenbau festgestellt und dem GU angezeigt. Der Mängelbeseitigungsanspruch ist auch anerkannt worden. Allerdings sollen wir das Trockenbau-Subunternehmen akzeptieren, das schon während der Bauphase gravierende Fehler machte und einige Male nachbessern musste. Wir sind damit eigentlich nicht einverstanden, da unser Vertrauen in die fachgerechte Arbeitsweise des Subunternehmens gleich Null ist.
Können wir andere Trockenbauer verlangen und auch die Mangelfolgeschäden in Rechnung stellen? Wir müssen unter anderem das halbe, bewohnte Dachgeschoss ausräumen und unseren Sohn für die Dauer der Arbeiten ausquartieren. In welcher Höhe können wir unsere Arbeitsleistungen ansetzen?

Für eine Beantwortung meiner Fragen möchte ich mich schon jetzt ganz herzlich bedanken.
Viele Grüße
Begonie




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]