Re: Dachterasse auf Garage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 November, 2007 um 18:28:18

Antwort auf: Dachterasse auf Garage von Katja G. am 30 November, 2007 um 14:04:46:

: Hallo erstmal!!
: Wollen auf unserer Flachdachgarage eine Terasse bauen. Das Problem ist, dass die Garage direkt an der Grenze zum Nachbarn steht. Da die Garage aber 6m breit ist wollten wir ohnehin die 3 Meter zur Grundstücksgrenze einhalten und die Terasse mit einem Geländer abgrenzen. Meine Frage ist nun, ob dies Genehmigungspflichtig ist und ob ich den Nachbarn fragen muss, obwohl ich ja 3 Meter von seinem Grundstück fern bleibe.
: Danke schon mal!!
: Katja G.

Genehmigungspflicht: Ja
Nachbareinverständnis: sicher auch ja

Eine Garage ist in der beschriebenen Form (in NRW) ein priveligiertes Gebäude. Diese Priveligierung entfällt, wenn eine Dachterrasse errichtet wird und in dem Moment müssen alle Mindestabstände eingehalten oder anderweitig öffentlich rechtlich gesichert werden. Es gibt Gemeinden, die bei einer Dachterrasse eine Abweichung von der Einhaltung der Abstandflächen zulassen, wenn der Nachbar sein Einverständnis erklärt.



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