Gebäudeklassen - Unklarheiten b. der Definition - (mit Fehlerkorrektur des 1.Beitrages)


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Abgeschickt von MANFRED am 01 Dezember, 2007 um 14:13:07:

Antwort auf: Gebäudeklassen - Unklarheiten b. der Definition - von Manfred am 01 Dezember, 2007 um 13:46:28:

: Hallo,
: ich sehe einige Unklarheiten zur Definition der Gebäudeklassen (Baugesetzbuch Berlin), die ich hier mal am Beispiel der Gebäudeklasse 3, aufzeigen möchte:

1. Gebäudeklasse 3 setzt eine max. Fußbodenhöhe
von 7 m des höchstgelegenen Geschosses über
mittl. Gelände voraus.

1. Fußboden kann Rohfußboden, aber auf FF
(Fertigfußboden) sein.
Wikipedia definiert Fußbodenhöhe = Höhe
Rohfußboden
Was ist es nun? Rohfußboden oder
Fertigfußboden?

2. Das höchstgelegene Geschoß (zum Bsp.;
3.Geschoß) kann unterschiedliche
Fußbodenhöhen ausweisen!

Was ist bei unterschiedliche
Fußbodenhöhen im
höchstgelegenen Geschoß zu tun? Ist hier
zu mitteln?

2. Wie ist im folgenden Fall die Fußbodenhöhe
zu ermitteln?
Ein bestehendes Gebäude hat 3 Geschosse.
Die Höhe des Rohfußboden im höchsten
Geschoss beträgt: 6,35 Meter.
Später wird ein Anbau hergestellt. Dieser
hat ebenfalls 3 Geschosse, jedoch beträgt die
Fußbodenhöhe 7,05 Meter.

Wie wird in den nachfolgenden Fällen a.)- c.)
die Fußbodenhöhe ermittelt:

Fall a): Alle Gebäudeteile des Anbaus sind
über eine eigenständige
Treppenanlage zu erreichen.
(eigenständiger Anbau)

Fall b): Es gibt im obersten Geschoß des
Neubaus (Anbau) eine Fluchttür zum
obersten Geschoß des bestehenden
Altbaus.

Fall c): Das oberste Geschoss des Neubaus
bildest mit dem obersten Geschosses
des Altbaus eine Einheit.

Mit besten Grüßen
Manfred





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