Re: Terrasse ohne Geländer?


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Abgeschickt von Christine W. am 02 Dezember, 2007 um 11:31:20

Antwort auf: Re: Terrasse ohne Geländer? von Sepp am 01 Dezember, 2007 um 18:16:22:

: Für Bayern gilt Art. 17 der Bayerischen Bauordnung (in der Fassung bis zum 31.12.2007):
: (1) 1 Bauliche Anlagen und die dem Verkehr dienenden nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke müssen ihrem Zweck entsprechend verkehrssicher sein. 2 In, an und auf baulichen Anlagen sind Flächen, die im allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 50 cm tiefer liegende Flächen angrenzen, ausreichend hoch und fest zu umwehren, es sei denn, daß die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht. 3 Ist mit der Anwesenheit von Kleinkindern auf der zu sichernden Fläche üblicherweise zu rechnen, müssen Umwehrungen so ausgebildet werden, daß sie Kleinkindern das Über- oder Durchklettern nicht erleichtern; das gilt nicht innerhalb von Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen.

Vielen Dank ,(Das würde bedeuten , das die Höhe mit 40 cm nicht abgesichert werden muß?) LG Tina W.





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