Abgeschickt von tsb$ am 02 Dezember, 2007 um 19:07:32
A und B sind Privatpersonen und möchten sich von H ein Holzhaus errichten lassen. Dabei wurde vereinbart das einige Gewerke A und B selbst übernehmen können. Im Vertrag wurde die VOB/B vereinbart, diese wurde bei der Vertragsunterzeichnung A u B nicht ausgehändigt, bzw. erläutert. Ein Gewerk welches H ausführen sollte, ist der Einbau einer Stahltreppe mit massiven Buchenholzstufen. Die Stahlkonstruktion wurde eingebaut, die dazugehörigen Stufen noch nicht. Vor der Fertigstellung der Treppe übermittelte H die Abschlussrechnung und forderte A und B auf die letzte Abschlussrate gem. Vereinbarung zu leisten. Es fand keine Bauabnahme statt, noch wurden die Stufen eingebaut. Laut Zahlungsplan wurde folgende Vereinbarung getroffen:
1. Rate bei Auftragserteilung 10 %
2. Rate bei Bereitstellung des Materials für Holzrahmenbau 40 %
3. Rate bei Montage 40 %
4. Rate bei Lieferung Estrich 5 %
5. Rate bei Abnahme 5 %
Besteht die Forderung von H zurecht; welche Rechte haben A u B?