Re: Gebäudeklassen - Unklarheiten b. der Definition - (mit Fehlerkorrektur des 1.Beitrages)


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Dezember, 2007 um 21:46:20

Antwort auf: Gebäudeklassen - Unklarheiten b. der Definition - (mit Fehlerkorrektur des 1.Beitrages) von MANFRED am 01 Dezember, 2007 um 14:13:07:

: : Hallo,
: : ich sehe einige Unklarheiten zur Definition der Gebäudeklassen (Baugesetzbuch Berlin), die ich hier mal am Beispiel der Gebäudeklasse 3, aufzeigen möchte:

: 1. Gebäudeklasse 3 setzt eine max. Fußbodenhöhe
: von 7 m des höchstgelegenen Geschosses über
: mittl. Gelände voraus.
:
: 1. Fußboden kann Rohfußboden, aber auf FF
: (Fertigfußboden) sein.
: Wikipedia definiert Fußbodenhöhe = Höhe
: Rohfußboden
: Was ist es nun? Rohfußboden oder
: Fertigfußboden?

: 2. Das höchstgelegene Geschoß (zum Bsp.;
: 3.Geschoß) kann unterschiedliche
: Fußbodenhöhen ausweisen!

: Was ist bei unterschiedliche
: Fußbodenhöhen im
: höchstgelegenen Geschoß zu tun? Ist hier
: zu mitteln?

: 2. Wie ist im folgenden Fall die Fußbodenhöhe
: zu ermitteln?
: Ein bestehendes Gebäude hat 3 Geschosse.
: Die Höhe des Rohfußboden im höchsten
: Geschoss beträgt: 6,35 Meter.
: Später wird ein Anbau hergestellt. Dieser
: hat ebenfalls 3 Geschosse, jedoch beträgt die
: Fußbodenhöhe 7,05 Meter.
:
: Wie wird in den nachfolgenden Fällen a.)- c.)
: die Fußbodenhöhe ermittelt:
:
: Fall a): Alle Gebäudeteile des Anbaus sind
: über eine eigenständige
: Treppenanlage zu erreichen.
: (eigenständiger Anbau)
:
: Fall b): Es gibt im obersten Geschoß des
: Neubaus (Anbau) eine Fluchttür zum
: obersten Geschoß des bestehenden
: Altbaus.

: Fall c): Das oberste Geschoss des Neubaus
: bildest mit dem obersten Geschosses
: des Altbaus eine Einheit.
:
: Mit besten Grüßen
: Manfred

Die maßgebliche Höhe zur Ermittlung der Gebäudeklasse ist im §2 der BauO Bln in Absatz 3 Satz 2 benannt: "Höhe im Sinne des Absatz 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses in dem ein Aufenthaltsraum möglich oder ein Stellplatz vorgesehen ist, über der Geländeoberfläche im Mittel."

Zur Ermittlung der Gebäudeklasse ist also nur festzustellen, auf welcher Höhe über mittlerer Geländehöhe der oberste Aufenthaltsraum oder Stellplatz liegt. Wenn der Anbau mit Verbindung zum Bestand einen Aufenthaltsraum hat, der über 7,00 m über mittlerer Geländehöhe liegt, wird das Gesamte zu einem Gebäude der Gebäudeklasse 3.

Ist aber eigentlich auch recht eindeutig aus dem Text und sicher auch aus dem zugehörigen Kommentar zu entnehmen.



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