Re: Undichtes Dach nach Hauskauf


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Abgeschickt von Don am 03 Dezember, 2007 um 19:47:27:

Antwort auf: Undichtes Dach nach Hauskauf von Lukas am 03 Dezember, 2007 um 18:57:52:

Hallo, ich recherchiere gerade aufgrund eines ähnlichen kleineren Problems.
Laut BGH-Urteils darf der Verkäufer keine Mängel verschweigen. So wie ich die Infos verstehe, gilt die Käuferbegutachtung nicht endgültig, das läme mir auch höchst unfair vor.
Ich würde auf jeden Fall in eurem extremen Fall Fachleute (Anwalt...!?) einschalten !

Viel Erfolg und alles Gute!

Don



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