Re: Tapezierfertig was heißt das?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Dezember, 2007 um 21:01:58

Antwort auf: Re: Tapezierfertig was heißt das? von Betty am 03 Dezember, 2007 um 01:18:31:

: Im Vertrag steht nur tapezierfertige Abspachtelung. aber keizungsrohre werden ja z.B. in der Wand gelegt genauso wie die Elektik, deswegen bin ich der Meinung das das mit drin ist stimmt das denn so?

Wenn Heizungsrohre Bestandtteil sein sollen, müssen sie aufgeführt sein. Es ist üblich, dass ineinander greifende Gewerke (Heizung - Putz, Elektro - Putz) von unterschiedlichen Unternehmern erstellt werden. Der Putzer muss dann eine tapezierfähige, d. h. glatte, Oberfläche liefern. Die Rohre oder Leitungen für Heizung, Sanitär, Elektro (Rohinstallation), werden vorab in der Wand verlegt, danach wird verputzt und tapeziert, dann kommen die Einrichtungsgegenstände und Abdeckungen von Heizung, Sanitär und Elektro. Der Elektriker muss ja auch nicht den Putz machen, nur weil er nachher den Schalter darüber anbringen will. Die Koordination, dass die Leitungen auch in der Wand sind, bevor der Putzer kommt ist gegenüber dem Unternehmer eine Bauherrenaufgabe, die meist von einem beauftragten Architekten oder Ingenieur in dessen Namen geleistet wird.

Wenn also Heizungs- und Sanitärinstallation nicht Bestandteil des Auftrages ist, ist das z. B. für den Putzer keine zwingend erforderliche Leistung, auch wenn die Rohre unter dem Putz liegen, die wiederum zur beauftragten Leistung gehören.



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