EnEV 2001 Sanierung Denkmal


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Abgeschickt von almafa am 04 Dezember, 2007 um 19:31:20

Hallo.. wir haben eine sanierte Wohnung in einem denkmalgeschuetzten Haus gekauft. Es gilt die EnEV 2001, es gab keine Freistellung davon (liegt schriftlich vor). Im Kaufvertrag steht, dass Abweichungen von den gueltigen Baunormen, DIN Normen etc. im Waerme- und Schallschutz vorkommen koennen-ohne genau zu sagen ob nach unten oder oben. Durch den Austausch der Fenster ist der Taupunkt in die Ecke gewandert, so dass es dort zur Tauwasserbildung kommen kann. Muessen wir das klaglos hinnehmen?




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