Re: Undichtes Dach nach Hauskauf


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Abgeschickt von Wolfgang Koch am 04 Dezember, 2007 um 20:42:01

Antwort auf: Re: Undichtes Dach nach Hauskauf von Wolfgang Koch am 04 Dezember, 2007 um 20:40:06:

Bevor man einen Anwalt einschaltet sollte vorher festgestellt werden, was die Ursache ist. Einfach mal einen Dachdecker bestellen, der nachschaut und ein Angebot macht oder wenn es nur eine kleinere Reparatur ist, was bei Dächern häufig vorkommt, mit wenig Aufwand repariert. Die meisten Schäden an Dächern sind relativ einfach zu beheben. Probleme gibt es hauptsächliche mit Kamineinfassungen, Kehlen, Firsten, Dachdurchdringungen und, jetzt im Herbst und Frühwinter nach Stürmen.

Denn dem Verkäufer nachzuweisen, dass er bewusst etwas verschwiegen hat, dürfte schwer sein. Die Wasserflecken können ja von früheren, bereits behobenen Schäden stammen.

Also erst mal checken was wirklich defekt ist. Wenn der Dachdecker sagt, dass das Dach Murks ist, noch mal von einem anderen oder einen Architekten kontrollieren lassen.

Nach 30 Jahren sind die meisten Betondachpfannen an der Grenze ihrer Haltbarkeit angekommen, genaues kann natürlich nur ein Fachmann vor Ort beurteilen. Genau das hätte eigentlich vor dem Kauf passieren müssen.

Erfahrungsgemäß spart man die Kosten für die Begutachtung schon bei den Preisverhandlungen, spätestens aber bei den gesparten Aufwendungen später ein.

: : Hallo,

: : meine Familie steht vor einem riesen Problem. Im September 2007 hat meine Familie ein Haus gekauft, welches ca. 30 Jahre alt ist.
: : Nun stellt sich bei dem momentanen Dauerregen fest, das das Dach undicht ist. Es regnet an mindestens 7 Stellen herein und viele Dachpfannen sind von der Unterseite her nass.
: : Daraufhin haben wir mit unserern Makler gseprochen, doch der hält sich aus der Sache raus, weil für IHN das Geschäft gelaufen ist, sprich er sein Geld bekommen hat und ihn die Angelegenheit nichts mehr angeht! Wir wissen nicht mehr weiter!! Kann uns jemand einen Rat/Hilfe geben, was man noch tun kann. Im Vertrag hat man ja unterschrieben, dass das Haus vom Käufer "begutachtet wurde" und er keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz hat, falls Mängel auftreten. Stimmt das wirklich, besteht nicht in unserem Fall die Möglichkeit, das uns dieser Schaden verheimlicht wurde, da Wasserflecken schon vor dem Kauf auf dem Dachboden vorzufinden waren (alle aber staubtrocken) und uns nichts gesagt wurde, das das Dach undicht ist.

: : Falls uns jemand helfen kann! Über eine Antwort wäre ich unendlich DANKBAR!!!

: : Gruß Lukas





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