Re: Priviligiertes Bauvorhaben?


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Abgeschickt von Nadie am 06 Dezember, 2007 um 14:26:37:

Antwort auf: Priviligiertes Bauvorhaben? von Othi am 05 Dezember, 2007 um 15:27:05:

Das kann man so allgemein nicht beantworten.
Tatsache ist aber, dass man auch heute noch privilegierte Nutzungen, wie z.B. eine echte landwirtschaftliche Nutzung (auch bei "industrienaher" Viehzucht) völlig neu auf dem Acker anlegen kann. Die erleichterten Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (u.a.: ...wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen...) müssen aber eingehalten werden.
Welche Belande das alles sind, ergibt sich aus § 35 Abs. 3 BauGB.



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