Re: 18 m Hofeinfahrt! Genehmigung des Nachbarn


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Abgeschickt von Nadie am 06 Dezember, 2007 um 14:30:21:

Antwort auf: 18 m Hofeinfahrt! Genehmigung des Nachbarn von Isabell Lehmann am 05 Dezember, 2007 um 21:41:29:

Das sollten Sie sich erst einmal von der hinweisenden Stelle (Bauaufsichtsbehörde?) detailliert erläutern lassen.
Nachbarrechtsgesetz klingt falsch, ist aber von Bundesland zu Bundesland potentiell verschieden.
Mehr zur Nachbarzustimmung etc. s. Link)




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