Re: Baum 1/3 2/3 Grenzbeastand


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von W.Konrad am 10 Juni, 2004 um 21:46:22:

Antwort auf: Re: Baum 1/3 2/3 Grenzbeastand von Gunther am 24 Februar, 2004 um 13:58:52:

Mal bitte im bürgerlichen Gesetzbuch
unter "Grenzbaum" nachlesen. Um so einen
handelt es sich dann nämlich.
Es gilt also das bürgerliche Recht sowie
bei vorhandener Baumschutzsatzung auch
dann öffentliches Recht.

Mit fröhlichem "Herumsägen" wäre ich da
also sehr vorsichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang (vereid. Baumsachverständiger)


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
Forum www.baurecht.de ]