Re: Nutzungsänderung Keller in Wohnraum


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Abgeschickt von Steve am 06 Dezember, 2007 um 19:20:01:

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung Keller in Wohnraum von Dirk Baumeister am 29 August, 2005 um 09:22:09:

: Da die Zeichnungen und Formulare vom Eigentümer selbst eingereicht werden könnten, müssen keine Planungskosten entstehen. Wenn die Zeichnungen und sonstigen Unterlagen von einem Architekten erstellt werden, fällt hier natürlich Honorar an. Ich schätze den Aufwand nicht allzu hoch ein, sodaß mit ca. ein bis zwei Stundensätzen (39 - 82 € nach HOAI) die Sache erledigt sein sollte. Dazu kommen die Genehmigungsgebühren der Behörde, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind. In der Regel mindestens 50,-- €. Die Kosten und der genaue Ablauf, sowie die erforderlichen Unterlagen können bei der Behörde erfragt werden. Zum Teil sind diese Informationen auch bei den Gemeinden auf der Homepage hinterlegt.

: Eine Nachbarzustimmung sollte nicht erforderlich sein. Dabei gehe ich davon aus, dass bei dieser reinen Nutzungsänderung keine baulichen Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden, der Raum nicht ohnehin schon einer Ausnahmegenehmigung unterliegt oder sonstige Belästigungen der Nachbarn zu erwarten sind. Auch das Erfordernis einer Nachbarzustimmung lässt sich bei der Gemeinde erfragen.

: Voraussetzung für eine erfolgreiche Genehmigung ist die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der ganzen Maßnahme.

:
: : Die Höhe und Fenster des Kellers sollten kein Problem sein, da alles ausreichend ist.

: : Mit was für Kosten muss man da rechnen ?

: : Müssen die Nachbarn da Zustimmen ? Mit dem Nachbarn hat der Hauseigentümer streit. Das wäre dann nicht so günstig.


Lieber Kellerraumnutzer, wie sieht es denn mit Ihrer Kellerwand aus? Ist hier Dämmung drin?
Wenn nicht, wird es eine feuchte oder kalte oder warme und teure Angelegenheit.




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