Abgeschickt von Micky am 07 Dezember, 2007 um 10:49:47:
Antwort auf: Re: Schrottablagerung an meinem Zaun/Bepflanzung von Nadie am 05 Dezember, 2007 um 11:30:42:
Ganz unabhängig vom Nachbarrecht: wenn der Nachbar an Deinen Zaun, der 5 cm Abstand zur Grenze einhält, seine Sachen anlehnt, nutzt er zwangsläufig Dein Grundstück und das kannst Du ihm doch verbieten.
Micky