Ist ein Statiker Honorar gerechtfertigt?


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Abgeschickt von Helmut am 07 Dezember, 2007 um 15:08:25:

Hallo,
Ich habe Anfang dieses Jahres damit begonnen, mein Zweifamilienhaus in Baden Württemberg, in dem ich selber nicht wohne, sanieren zu lassen.
Die Bausumme hätte ca. 195000Euro betragen sollen.
Dazu habe ich einen Architekten gesucht, der die Sanierungsmaßnahmen, sowie die bauliche Erweiterung plant, genehmigen läßt und baulich überwacht.
Also das ganz normale, denke ich mal.
Einen schriftlichen Vertrag habe ich mit dem Architekten nicht abgeschlossen.
Ebenso wenig einen Vertrag mit irgendeinem Ingenieur.
Ich habe in bestimmten Abständen Rechnungen über die Architektentätigkeit erhalten, so genannte Abschlagszahlungen, die ich auch beglichen habe.
Ansonsten habe ich lediglich noch ein vom Architekten empfohlenes Ingenieurbüro (ebenfalls mündlich) damit beauftragt, die Energieberechnung zu machen. Das war spätes Frühjahr 2007 als ich die Energieberechnung erhielt.
Aufgrund privater Umstände wurde dann allerdings aus der Sanierung in diesem großen Stil doch nichts, da ich mich entschlossen habe, das Haus zu verkaufen.
Also wurde alles umgeplant. Keinen Anbau mehr und auch ansonsten nur noch günstig sanieren. Nur das eben nötige, um verkaufen zu können.
Der Architekt hat alles Notwendige umgeplant, bis er dann vor kurzem verstorben ist.
Jetzt auf einmal bekomme ich eine Rechnung von dem Statiker über die Energieberechnung im Frühjahr 2007 und zusätzlich noch über die Berechnung der Statik und deren Änderung im Oktober 2007, obwohl ich diese Leistung nie beauftragt habe. Natürlich wusste ich aus einem Schreiben des Architekten an mich, dass er "den Statiker Stahlmengen ermitteln ließ", wie er es nannte, aber ich war der Meinung, dass diese Leistungen der Architekt beauftragt und somit auch übernimmt, sie somit also in seinem Honorar schon enthalten sind. Im Übrigen habe ich zwar die Energieberechnung, aber keinen Energiepass bekommen – bis heute nicht, seit Frühjahr 2007.
Wie sind meine Chancen? Muß ich den Statiker zahlen. Mir ist nicht bekannt, dass in Deutschland Verträge (Architekt und Statiker) zu Lasten Dritter (mir) zulässig sind. Muß ich die Energieberechnung zahlen, obwohl ich die zwar im Frühjahr 2007 erhalten habe, aber ich bis heute den Energiepass nicht bekommen hab?
Ich bitte um schnelle Antwort, der Statiker sitzt mir mit dem Rechtsanwalt im Nacken.
Vielen Dank!




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