Abgeschickt von Sandro am 08 Dezember, 2007 um 15:26:23:
Fall: Grundstück in Bayern, Bebauungsplan (Einfriedung: Höhe max. 150 cm, ich 100 cm). Im Abstand von ca. 150 cm zur Grenze hat der Nachbar (hinter seiner Garage) mehrere Neonröhren-Lampen angebracht, die natürlich neben meinem Gartengrundstück u.a. auch mein Schlafzimmer, Kinderzimmer ... zu den unmöglichsten Zeiten, mehr als ausleuchten.
Frage: Ich habe nun Sichtschutzelemente in Höhe seiner Garage angebracht, ca. 2 m Höhe. Zu Recht? darf ich mich gegen seine "Lichtemissionen" schützen?
Selbstverständlich und nur aus Prinzip soll ich diese Elemente entfernen (Beb.-Plan: 150 cm !!!), sonst Anwalt...
Bitte um Hilfe!