Neue Gesetzgebung - alter B-plan


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Abgeschickt von Christiane Müller am 09 Dezember, 2007 um 00:16:35

Das Baurecht wurde 2005 "vereinfacht", d.h.,Carports dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden. B-Pläne nach dieser Neufassung sind konkreter formuliert als solche davor, da in diesem Fall die Nachbarn gehört werden mussten. Die Gemeinden sind angehalten, die neuen Freiheiten angemessen zu bewerten und die "alten" B-Pläne gegebenenefalls zu konkretisieren. Bei den Landratsämtern türmen sich die Widersprüche in Sachen Nachabrschaftsrecht seitdem - meist ohne Erfolg, da es keine Genehmigungen gibt, gegen die ein Widerspruch möglich wäre. Die Gemeinden gehen den Weg des geringsten Widerstandes. Da die (alten) B-Pläne den Bau von Carports nicht konkret einschränken, die Nachbarn nach dem nuen Gesetz keine Widerspruchsmöglichkeit haben, scheint alles "in Ordnung". Gemeinden haben aber das Recht und die Pflicht, B-Pläne gegebenenfalls zu korrigieren, um auch die Rechte der
schon Alteingesessenen zu wahren. Wie kann die Bürokratie in dieser Hinsicht bewegt werden?
Christiane Müller



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