Re: Neue Gesetzgebung - alter B-plan


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Abgeschickt von Erich Bauer am 09 Dezember, 2007 um 19:36:50

Antwort auf: Neue Gesetzgebung - alter B-plan von Christiane Müller am 09 Dezember, 2007 um 00:16:35:

"Gemeinden haben aber das Recht und die Pflicht, B-Pläne gegebenenfalls zu korrigieren, um auch die Rechte der schon Alteingesessenen zu wahren."

Davon steht im Baugesetzbuch nun kein Wort!
Wieso sollen Gemeinden ihr bestehendes materielles Baurecht ändern, wenn der Landesgesetzgeber im Wissen um diese Bebauungspläne das formelle Baurecht ändert und dabei die geschilderten Auswirkungen bewusst in Kauf nimmt?

Welches Bundesland?




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