Grundstückskauf - Schadenersatzforderungen


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Abgeschickt von Endu am 10 Dezember, 2007 um 08:13:06

Folgender Fall:

Familie A schliesst einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück mit Familie B ab. Auf dem zu erwerbenden Grundstück steht noch ein altes Gebäude welches vom Verkäufer (Familie B) abgerissen werden soll. Im Kaufvertrag wurde vereinbart dass die Zahlung erst erfolgt wenn der Abriss des Gebäudes stattgefunden hat, erst danach wird auch die Auflassung und die Eigentumsüberschreibung auf Familie A durch den Notar stattfinden. Ebenso wurde vereinbart dass Familie B das Gebäude bis spätestens 31.12. abgerissen haben muss.

Familie B stellt Abbruchgesuch nach Kaufvertrag, nun gibt es erhebliche Probleme mit der Genehmigung des Abbruchs durch die Behörden da das abzureissende Gebäude wohl unter Denkmalschutz steht.

Familie A hat nach Abschluss des Kaufvertrags mit den Vorbereitungen für den Hausbau auf diesem Grundstück begonnen. Mittlerweile sind hierfür schon erhebliche Kosten aufgelaufen z. Bsp:

- Erstellung Bauantrag durch Architekt
- Kosten für Grundstücksteilung, Notargebühren sowie Grunderwerbsteuer
- Abschluss eines Bauvertrages mit einem Haushersteller usw.

Wenn das Gebäude nicht abgerissen werden kann, dann ist es Familie A nicht möglich auf diesem Grundstück zu bauen. Dadurch müssten dann auch Darlehensverträge storniert werden usw.

Sollte Familie B das Gebäude nicht bis zum 31.12. abreissen dürfen bzw. nie abreissen dürfen, welche Möglichkeiten hat Familie A?

Inwieweit ist Familie B schadenersatzpflichtig gegenüber Familie A für die schon entstandenen Kosten bzw. Mehrkosten durch die durch Stornierung verschiedenen schon abgeschlossener Verträge für den Hausbau entstehen?



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