Re: Undichtes Dach nach Hauskauf


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Lukas am 10 Dezember, 2007 um 20:43:13:

Antwort auf: Re: Undichtes Dach nach Hauskauf von Lukas am 10 Dezember, 2007 um 20:42:04:

: Vielen vielen Dank Hr. Koch und Hr? Don für Ihre Antworten!!!

: Ich werde dann einen Dachdecker aufsuchen, nur leider ist das nicht ganz soo einfach, da wir schon versucht haben, einige zu kontaktieren, diese aber immer Abgesagt haben!!!

: Noch eine Anmerkung zu Hr Don, Zitat: >>Laut BGH-Urteils darf der Verkäufer keine Mängel verschweigen. So wie ich die Infos verstehe, gilt die Käuferbegutachtung nicht endgültig<<

: -> Unser "Pech" ist es ja, dass wir das Haus so angenommen haben wie es ist. Nun liegt die Beweislast auf unserer Seite. Und zu Beweisen, dass der Verkäufer absichtlich Mängel verschwiegen hat um sich so ein Vorteil beim Kauf zu verschaffen, ist Kostenspielig. Aber es ist schon gut zu wisssen, dass DIE KÄUFERBEGUTACHTUNG NICHT ENDGÜLTIG ist. Wissen Sie, wie lange so ein Vertrag angefochten werden kann?? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man noch nach z.B. 2 jahren vom Vertrag zurücktreten kann!!
: Inwiefern haben Sie mit einem ähnlichen Problem zu tun, falls man Fragen darf? Vielleicht kann man sich gegenseitig helfen!!!

:
: An Hr. Koch, Zitat:
: Zitat: >>Erfahrungsgemäß spart man die Kosten für die Begutachtung schon bei den Preisverhandlungen, spätestens aber bei den gesparten Aufwendungen später ein.<<

: -> Letzt genannter Satz, wie meinen Sie das, dass mam die Kosten bei den gesparten Aufwendungen einspart?? KAnn man vielelciht so ein Gutachten (evtl auch eine Reperatur) Steuerlich Absetzten bzw. geltend machen??

:
: Vielen Dank nochmal an Hr Koch und Hr. Don!!!

: Falls jemand noch helfen kann, um eine Antwort wäre ich Dankbar!!!

: Gruß Lukas





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]