Re: Bauvoranfrage Dritter


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Dezember, 2007 um 21:54:17

Antwort auf: Bauvoranfrage Dritter von Bauherr am 10 Dezember, 2007 um 19:57:15:

: Ist eine Bauvoranfrage die durch einen Interessenten für ein Grundstück gestellt und positiv bescheiden wurde für den späteren Besitzer des Grundstückes (nicht der ehemalige Interessent der die Bauvoranfrage gestellt hat) verwertbar ?

ja, die Bauvoranfrage ist grundstücksbezogen

: Kann der spätere Besitzer des Grundstückes Einsicht in diese Bauvoranfrage bei den Behörden verlangen ?

Als Eigentümer ja, mit Vollmacht des Eigentümers ebenfalls

: Kann der Besitzer sich bei einer Bauvoranfrage ggf. auf diese Bauvoranfrage Dritter stützen ?

siehe erste Frage, ergibt sich daraus zwangsläufig

: Herzlichen Danke für etwaige Antworten.

... gern geschehen.



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