Re: Grundstücks- Ein-/ bzw Ausfahrt


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Dezember, 2007 um 21:57:25

Antwort auf: Re: Grundstücks- Ein-/ bzw Ausfahrt von Michael am 10 Dezember, 2007 um 10:07:14:

: das ist ja meine Frage....wenn ich genau wüßte das es erlaubt ist hätte ich die Frage erst garnicht gestellt,ich dachte man darf nicht ohne weiteres eine zusätzliche Anfahrt einrichten...

Es sollte vorab geklärt werden, ob nicht vielleicht Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegenstehen oder andere Träger beteiligt werden müssen, z. B. weil es sich um eine Kreis-, Land- oder Bundesstraße handelt, an die angeschlossen werden soll. Die ggf. erforderlichen Arbeiten am Gehweg wie Bordsteinabsenkung usw. sind vom Antragsteller zu tragen.



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