Re: Überdachung an der Grenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Dezember, 2007 um 22:02:51

Antwort auf: Überdachung an der Grenze von Maik am 10 Dezember, 2007 um 15:13:00:

: Hallo,
: mein Nachbar fängt an, direkt an der Grenze eine Überdachung zu bauen die direkt an seinem Haus angebunden ist. Dieses Dach,stösst direkt an meinen Zaun an, obwohl der Zaun, 5cm auf meinem Grundstück steht.
: Hier nun meine Fragen:
: Auf wieviel Meter darf mein Nachbar an der Grenze entlang die Überdachung bauen?
: Braucht er dafür eine Baugenehmigung?
: Ist es Zulässig, das er direkt an meinen Zaun anstösst,obwohl der Zaun 5 cm von der Grundstücksgrenze entfernt ist?
: Wie nah darf dies Dach an meinen Zaun heran gebaut werden?
: Wie hoch darf das Dach sein?
: Vielen Dank aus NRW

Nebenanlagen und Gebäude darf man bis zur Grenze bauen, wenn überhaupt eine Bebauung an der Grenze zulässig ist. Dann darf an einer Grenze eine Länge von 9 m und an allen Grenzen insgesamt eine Länge von 15 m nicht überschritten werden. Eine längere Grenzbebauung ist möglich, wenn von einzelnen Gebäuden die Abstandflächen nachgewiesen und öffentlich rechtlich gesichert wurden.

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt unter anderem davon ab, wie groß und zu welchem Zweck diese Überdachung gebaut wird. Die genehmigungsfreien baulichen Anlagen sind im §65 BauO NRW aufgelistet.



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