Festsetzungen eines Bebauungsplanes


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Abgeschickt von Mero am 11 Dezember, 2007 um 07:00:50:

In einem älteren Bebauungsplan könnte als bauliches Höchstmaß die Traufhöhe festgesetzt sein.
Allerdings ist dort als einziger Bezugspunkt wörtlich die "Hangseite des Hauses" genannt. Die Hangseite ist umgangssprachlich und womöglich unbestimmt da es immer eine obere und untere gibt.
Ein oberer Bezugspunkt fehlt gänzlich in der Festsetzung.
Welche Auswirkungen kann dieses Fehlen klarer Bezugspunkte auf zu genehmigende Bauanträge haben ? Kann der Bauherr den Bezugspunkt wählen ?

Mit freundlichen Grüssen Mero




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