Re: Kosten für unverschuldeten Bodenaustausch


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Abgeschickt von Begonie am 11 Dezember, 2007 um 12:45:11

Antwort auf: Kosten für unverschuldeten Bodenaustausch von Daniel am 11 Dezember, 2007 um 07:48:27:

Hallo,
zu 2.)bin zwar kein Experte, aber meiner Meinung nach ist das Kaufdatum entscheidend. Haben Sie das Grundstück bereits gekauft und der Boden wurde danach verteilt, haben Sie Anspruch auf Beseitigung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.
Wollen Sie aber erst noch kaufen, hat Ihre Maklerin recht. Sie haben dann nur drei Möglichkeiten: den Zustand zu akzeptieren, mit dem Verkäufer über den Kaufpreis eine Regelung zu finden (ich vermute, da das Grundstück unter Bodenrichtwert verkauft wird oder wurde, sind die Beseitigungskosten darin bereits berücksichtigt) oder auf den Kauf zu verzichten.

MfG

Begonie





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