Abgeschickt von Emilia am 11 Dezember, 2007 um 17:34:46:
Antwort auf: Re: Grenze eines Bebaungsplanes von Erich Bauer am 08 Dezember, 2007 um 17:03:43:
: Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes gelten nur innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist übrigens selbst eine Festsetzung des Bebauungsplanes (§ 9 Abs.7 Baugesetzbuch). Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs muss nicht mit einer Grundstücksgrenze zusammenfallen. Für den Grundstücksteil außerhalb des Bebauungsplanes gilt dann § 34 oder § 35 Baugesetzbuch.
Hallo Herr Bauer,
...Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs muss nicht mit einer Grundstücksgrenze zusammenfallen...,
verstehe ich das richtig: für das alte Grundstück gilt der BP, für den dazugekommenen Baugrund § 34 oder § 35 Baugesetzbuch, und das auch dann, wenn die beiden Grundstücke einst (nach Festsetzung des BP) "verschmolzen" (?!?) wurden, d.h. eigendlich nur (noch) eine Flurnummer besteht? Nocheinmal Danke!!!