Re: Nachbarschaftseinverständniserklärung


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Abgeschickt von Erich Bauer am 06 Maerz, 2005 um 16:55:36

Antwort auf: Nachbarschaftseinverständniserklärung von Karl-Heinz Müller am 06 Maerz, 2005 um 14:50:48:

Für das reine Einverständnis des Nachbarn reicht(in Hessen)dessen Unterschrift auf den Bauvorlagen. Da es bei der Anfrage aber offensichtlich auch um Grenzabstandsvorschriften geht, könnte mehr erforderlich sein, beispielsweise eine Baulast. Die Bauaufsichtsbehörde gibt da sicher Auskunft.





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