Re: Nutzungsänderungsantrag


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Abgeschickt von Kellegöz am 13 Dezember, 2007 um 08:35:07

Antwort auf: Re: Nutzungsänderungsantrag von K.D. am 13 Dezember, 2007 um 08:29:38:

: : Hallo,
: : ich möchte eine bestehende Spielhalle in eine Wohnung umwandeln.

: : Es werden weder tragende Wände abgerissen noch tragende Wände durchbrochen.
: : Unterhalb der Stahlträger möchte ich die Wände mit Rigipsplatten ziehen und Türen einbauen.
: : Zusätzlich wird ein Elektriker ein Paar Lichtschalter und Steckdosen anbringen.
: : Desweiteren wird ein Raum abgetrennt (auch mit Rigipsplatten) und daraus ein Bad und Küche erstellt.

: :
: : Muss ich tzotzdem einen Nutzungsänderungsantrag stellen?

: : Danke im voraus!!!
: : mfG

: Antwort: Ja sicher, denn Sie ändern doch die Nutzung von Spielhalle in Wohnung. Und an eine Wohnnutzung werden andere Anforderungen gestellt.

: Selbst wenn die Bauarbeiten verfahrensfrei sind, bleibt immer noch die "reine" Nutzungsänderung genehmigungsbedürftig.
: Das Bauordungsrecht unterscheidet nach Abbruch, Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung.

: Für den Bauantrag müssen Sie gegebenenfalls Gebühren zahlen für 1. die Nutzungsänderung und 2. die Änderung(falls die baulichen Veränderungen nicht verfahrensfrei sind).

Hallo,
ich danke Ihnen sehr für die Auskunft.
mfG
Kellegöz



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