Abgeschickt von Michael Krause am 13 Dezember, 2007 um 15:58:21
Hallo liebe Baurechtler!
Folgende Situation liegt vor:
Der erdgeschossige Zugang(Haustür) zum Treppenhaus eines 3-geschossigen Mehrfamilienhaus (Eigentumswohnungen)soll aufgrund einer überbauten Grundstücksgrenze gesperrt werden.
Alternativ soll der Zugang zu dem Treppenhaus jetzt durch die Kellerräume (ca.10m lang) über eine Kelleraußentreppe führen.
Meine Frage:
Ist ein Hauptzugang durch den Keller baurechtlich zulässig?
In der LBO (S-H) habe ich nichts eindeutiges gefunden.
Nun bin ich auf Profi-Wissen angewiesen.
Ich freue mich über jeglichen Rat!
Besten Gruß von der Nordsee,
Michael Krause