Abgeschickt von Mira am 14 Dezember, 2007 um 08:48:54:
Antwort auf: Kabel von Kabel am 11 Dezember, 2007 um 11:09:19:
Nach meinem Kenntnisstand bedürfen Kündigungen meist der Schriftform. Eine eMail zählt nicht zur Schriftform, es sei denn sie sind vertraglich oder durch Geschäftbedingungen zugelassen. Auch die Gültigkeit von Fax-Kündigungen ist fraglich. Es ist nämlich nicht die Original-Unterschrift die ankommt, da haben sich machnche Gerichte schon (für mich aus unverständlichen Gründen) ganz schön kleinlich gezeigt.