Re: Wer zahlt Gutachterkosten?


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Abgeschickt von Mida am 14 Dezember, 2007 um 20:13:13:

Antwort auf: Wer zahlt Gutachterkosten? von Johanna W. am 10 Dezember, 2007 um 16:07:48:

Hallo Johanna W.,

Sie sprechen ein komplexes Problem an. Der Zustand ist nach der Abnahme, Sie sind also beweispflichtig für vorhandensein Mangel. Da der Bauträger aber einsichtig ist, scheint (!) das wegzufallen. Grundsätzlich ist es so, dass einem Auftragnehmer die allgemein anerkannten Regeln der Technik geläufig sein müssen, sonst kann der Auftraggeber nicht davon ausgehen, dass die Arbeit werkvertraglich sicher ausgeführt wird. Der AN handelt schuldhaft, wenn ihm die Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen. Sie finden im Fachbuch von Dr. Heinrich Merl, Fallen im privaten Baurecht unter "Schuldhaftes Verhalten" diese Erläuterung.

Meiner Ansicht nach ist es eigentümlich ein Problem zu erkennen und die Lösung nicht zu formulieren. Denn Sie finden für nahezu jedes Problem die Lösung (eben wie es richtig gemacht wird) in einem aktuellen Ausbildungsbuch für Lehrlinge. Hat man das Problem dann hat man die Lösung.

Auf den zweiten Teil Ihrer Frage geantwortet: Grundsätzlich steht es Ihnen als AG nicht zu die Art der Schadensbeseitigung zu bestimmen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Ein Sachverständiger ermittelt zunächst feststehende Tatsachen (Schaden). Die Beseitigung ist ein zweiter, planerischer Schritt. Wenn der SV für Sie tätig ist, dann liegt die Planung also bei Ihnen.

Ein Beispiel: Ein AG hatte einen undichten Keller. Er mutmaßte die Ursache in der Flächenabdichtung. Der Unternehmer (AN) grub auf und erneuerte. Die Ursache war aber eine fehlerhafte Z Sperre oberhalb. Die Kosten für die neue Flächenabdichtung mussten voll vom AG getragen werden! Vorsichtig mit Vorschlägen zur Schadensbeseitigung.

Mein Rat: Stellen Sie mit großer Sorgfalt (dokumentieren) fest, ob der AN überhaupt die Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Kennt er die anerkannten Regeln der Technik? Wenn nicht, dann würde ich persönlich einen Anwalt einschalten, Auftrag entziehen und Schaden zu Lasten AN beseitigen lassen.

All das ist nicht als Beratung oder Planung zu verstehen!!!!!

Gruß Mida




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